Welchen Führerausweis benötige ich für eine Royal Enfield
Immer wieder erreichen uns Fragen:
Welche Kategorie im Führerausweis benötige ich für eine Royal Enfield zu lenken?
Nun haben wir hier die passende Information aus dem Dschungel der Angaben herausgefiltert. Die Motorräder von Royal Enfield können mit der Kategorie A Beschränkt bis 25Kw gefahren werden.
Die Angeben im Detail um Motorräder von Royal Enfield zu lenken.
Kategorie A
Mindestalter:
für A beschränkt (max. 35 kw/47,6 PS): 18 Jahre
für A unbeschränkt (über 35 kw/47,6 PS): 25 Jahre oder zwei Jahre Fahrpraxis A beschränkt
Auch für den Ausweis der Kategorie A müssen Sie zuerst eine Theorieprüfung bestehen. Anschliessend erhalten Sie einen Lernfahrausweis, welcher vier Monate gültig ist. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Sie bereits einen Ausweis der Kategorie A1/B1 oder B besitzen.
Falls Sie einen Ausweis der Kategorie A1 besitzen, müssen Sie lediglich sechs Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung absolvieren.
Falls Sie einen Ausweis der Kategorie B (Auto) besitzen, müssen Sie 12 Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung absolvieren.
Wer keinen dieser Ausweise hat, muss zusätzlich zu den 12 Stunden Grundschulung auch einen Kurs in Verkehrskunde besuchen. Anschliessend wird der Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden.
Spezialfälle
Wer über 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss nur eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.
Wer unter 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss eine 2-jährige Fahrpraxis und eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.
Wer den Lernfahrausweis oder Führerausweis Kategorie A beschränkt auf 25kW besitzt und ab dem 1. April 2016 ein Motorrad mit einer Motorleistung bis zu 35kW lenken möchte, muss beim Strassenverkehsamt einen neuen Lernfahr- oder Führerausweis mit der entsprechenden Anpassung beantragen.
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